Hilfsangebot aLA Andere Leistungsanbieter (Arbeitsförderung)

Beschreibung
Andere Leistungsanbieter stellen eine Angebotsalternative für Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung zu einem Arbeitsbereich in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar. Es richtet sich an Menschen, für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommt und die in der Lage sind, wöchentlich mindestens 20 Stunden im geschützten Rahmen zu arbeiten.
Ziel ist es, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu entwickeln, zu erhalten, zu erhöhen oder wiederzugewinnen sowie die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen kann ein weiteres Ziel der Maßnahme sein.

Das Angebot gliedert sich in 3 Abschnitte:

1. Eingangsverfahren
In dem Eingangsverfahren wird geprüft, ob der Mensch mit Behinderung bei dem „Anderen Leistungsanbieter“ arbeiten kann und welche Tätigkeit für ihn geeignet ist.
(4 Wochen bis zu maximal 3 Monate)
2. Berufsbildungsbereich
In diesem Abschnitt soll eine Berufsfähigkeit gefördert werden
(bis zu 2 Jahre)
3. Arbeitsbereich
Hier wird ein Vertrag geschlossen, der maximal bis zum Rentenalter gilt.

Die erbrachte Arbeitsleistung wird vergütet und es werden Rentenansprüche erworben.
Eine psychologische sowie sozialpädagogische Begleitung ist Teil des Angebotes.
Zielgruppe
Betroffene
Zugangsvoraussetzung
Das Angebot richtet sich an Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen und behindert sind oder von einer Behinderung bedroht.

Bei der Bewilligung der Leistung wesentlich sind:
Das Amt für Soziale Dienste und das Versorgungsamt oder die Rentenversicherung.
Beim Amt für Soziale Dienste (Fachdienst Teilhabe) wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt.
Der individuelle Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen wird dabei ermittelt.

Vorhandene Unterlagen (z.B. Ärztliche Gutachten, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über Ausgaben), die bei der Bedarfsermittlung eine Rolle spielen, werden dabei eingereicht.
Den Grad einer Behinderung prüft das Versorgungsamt oder der Rentenversicherungsträger.
Beim Versorgungsamt kann man zudem einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen.
Bei Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist die Einreichung von möglichen ärztlichen Gutachten der einer chronischen Krankheit oder Pflege- und Betreuungsgutachten wichtig. Hilfestellung gibt es hierfür von Hausärzten.
In einem Eingangsverfahren wird geprüft, ob der Menschen mit Behinderung bei dem „Anderen Leistungsanbieter“ arbeiten kann und welche Tätigkeit für ihn geeignet ist. Das Eingangsverfahren dauert 4 Wochen bis 3 Monate.
Zeiten

MO 09:00 – 12:30 Uhr    
DI 09:00 – 12:30 Uhr    
MI 09:00 – 12:30 Uhr    
DO 08:00 – 12:30 Uhr    
FR 08:00 – 12:00 Uhr    
 
 
Bedürfnisse
Lernen, Struktur
Kontakt Anbieter

Amt für Soziale Dienste
Breitenweg 29-33
28195 Bremen

Telefonnummer 0421 36117040
Website Webseite
Stand
28.09.2023